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  1. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 3. Dezember 1950 erfolgte erneut außerhalb des gewöhnlichen Wahlzyklus von vier Jahren. Im Oktober 1950 trat die neue Landesverfassung für West-Berlin in Kraft, welche die Neuwahl erforderlich machte. Gewählt wurde erstmals das Berliner Abgeordnetenhaus.

  2. Oktober 1950 existierte (formal) das Abgeordnetenhaus von Berlin und löste im Westteil der Stadt das bisherige (kommunale) Stadtparlament, die Stadtverordnetenversammlung (West-Berlin), als Nachfolger ab. Die erste Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin fand am 3.

  3. Ein Haus mit Geschichte. Das Gebäude des Preußischen Landtags, heute Sitz des Abgeordnetenhauses von Berlin, war oft Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen Demokratie und Diktatur. 1899: Einweihung des Abgeordnetenhauses am 16.01.1899 als Tagungsort der Zweiten, der bürgerlichen Kammer des Preußischen Landtags, entworfen und gebaut im ...

  4. Im Oktober 1950 trat die neue Landesverfassung für West-Berlin in Kraft, welche die Neuwahl erforderlich machte. Gewählt wurde erstmals das Berliner Abgeordnetenhaus. ← 1948Wahl zum. Abgeordnetenhaus 19501954 →. (in %) % 50. 40. 30. 20. 10. 0. 44,7. 24,7. 23,1. 3,7. 2,2. 1,7. SPD. CDU. FDP c. DP d. BHE e. Sonst. Gewinne und Verluste.

  5. Mit seinen Forderungen war der Berliner SPD-Abgeordnete nicht allein. Seit 1950 entsandte die Stadt Berlin Vertreter in den Deutschen Bundestag. Sie wurden nicht gewählt, sondern von den Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses nominiert.

  6. In den ersten Bundestag ziehen 420 Abgeordnete ein, darunter zehn Berliner Abgeordnete. Die CDU/CSU bildet mit 31 Prozent der Stimmen die stärkste, die SPD mit 29,2 Prozent die zweitstärkste Fraktion. Die Mandate verteilen sich auf zwölf parteipolitische Gruppierungen.

  7. Von 1948 bis 1949 vertrat Willy Brandt den SPD-Parteivorstand in Berlin und gehörte während der 1. und 2. Wahlperiode dem Deutschen Bundestag als Berliner Abgeordneter an. Ab 1950 war Willy Brandt Mitglied des Landesvorstandes.