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  1. Wofür gibt es die Grundsicherung? Was die Grundsicherung abdecken soll: Ihren notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und; Hilfe in Sonderfällen; Wie wird die Grundsicherung berechnet?

  2. 2. Mai 2023 · Die Grundsicherung umfasst verschiedene Leistungen, die Bedürftige helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie richtet sich an Arbeitssuchende, Erwerbsunfähige und Rentner, die sich ihren Lebensbedarf nicht selbst leisten können.

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  3. 1. Jan. 2024 · Erfahren Sie, wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen kann, welche Leistungen sie umfasst und welche Neuregelungen ab 2024 gelten. Die Seite bietet auch hilfreiche Links und Informationen zu Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung.

  4. im Jahr 2005 wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeführt. Sie gehört inzwischen fest zu unserer sozialstaatlichen Ordnung, erfüllt wichtige Aufgaben und fungiert als soziales Auffangnetz für Menschen in materiellen Notlagen.

  5. Wofür gibt es die Grundsicherung? Jeden Monat entstehen bestimmte Kosten. Die Grundsicherung hilft Ihnen, den Bedarf des täglichen Lebens bezahlen zu können. Die Grundsicherung soll. →. Ihren notwendigen Lebensunterhalt, →. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, →. Kranken­ und Pflegeversicherungsbeiträge, →. Vorsorgebeiträge, →

  6. 21. Juli 2023 · Was ist Grundsicherung und wer bekommt sie? Generell gilt: Grundsicherung ist keine Rente – sondern eine am persönlichen Bedarf orientierte Leistung, also eine staatliche Sozialleistung. Diese wird aus Steuern finanziert und vom Sozialhilfeträger gezahlt.

  7. 8. Jan. 2024 · Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).