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  1. Eine Gaststätte, auch Gasthaus, Gasthof, Wirtshaus, Gastwirtschaft, Wirtschaft, Kneipe oder Schänke, ist ein Betrieb im Gastgewerbe, in dem Getränke und Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Für den Aufenthalt der Gäste verfügt die Gaststätte über einen oder mehrere ...

  2. 14. Nov. 2023 · 7 min read. Die Gaststättenerlaubnis ist ein zentraler Aspekt im deutschen Gastgewerbe, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Gaststätten regelt. Diese Erlaubnis ist notwendig, um in Deutschland eine Gaststätte eröffnen und betreiben zu dürfen. Dabei variieren die genauen Voraussetzungen und Bestimmungen je ...

    • § 1 Gaststättengewerbe. (1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe 1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder.
    • § 2 Erlaubnis. (1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden. (2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer.
    • § 3 Inhalt der Erlaubnis. (1) Die Erlaubnis ist für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume zu erteilen. Die Betriebsart ist in der Erlaubnisurkunde zu bezeichnen; sie bestimmt sich nach der Art und Weise der Betriebsgestaltung, insbesondere nach den Betriebszeiten und der Art der Getränke, der zubereiteten Speisen, der Beherbergung oder der Darbietungen.
    • § 4 Versagungsgründe. (1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere dem Trunke ergeben ist oder befürchten läßt, daß er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten wird oder dem Alkoholmißbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird oder die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird,
  3. 13. Aug. 2023 · Beim Gaststättenrecht handelt es sich um einen Unterbegriff des Gewerberechts und es umfasst ein Bündel von Sondervorschriften. Es sind damit alle Vorschriften, auch aus anderen...

  4. Die Gastronomie ist jener Teilbereich des Gastgewerbes, der sich mit der Bewirtung von Gästen befasst. Im Gegensatz zu den Gaststätten befriedigt Gastronomie nicht nur die Bedürfnisse Hunger und Durst, sondern auch den kulturellen Bedarf an Erlebnis und Kommunikation.

  5. Gastronomie ist ein Teilbereich des Gastgewerbes, der sich mit der Bewirtung von zahlenden Gästen befasst. Die Gastronomie umfasst verschiedene Arten von Betrieben, die Getränke und Speisen an Ort und Stelle anbieten, und ist durch das Gaststättengesetz geregelt.

  6. Bedeutung. Betrieb, der Getränke (und Speisen) verkauft, die von den Gästen in seinen Räumen konsumiert werden. Synonym zu Lokal (1) Kollokationen: mit Adjektivattribut: eine alkoholfreie, rauchfreie, gemütliche, rustikale, urige Gaststätte. als Akkusativobjekt: eine Gaststätte beliefern, betreiben, pachten, aufsuchen, betreten.