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  1. 21. Feb. 2022 · Wer hat Zugang zum Inhalt im Transparenzregister? Das Transparenzregister steht Behörden, Verpflichteten und Mitgliedern der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme offen. Für die Einsichtnahme ist die vorherige Registrierung im Online-Portal notwendig.

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  2. 1. Aug. 2021 · Seit dem 1. August 2021 sind nahezu alle Gesellschaften eintragungspflichtig im Transparenzregister, etwa die AG, GmbH und UG (haftungsbeschränkt) sowie Personengesellschaften wie OHG und KG. Nicht betroffen sind Einzelunternehmen und grundsätzlich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft). Für Unternehmen, die bisher ...

  3. Mit diesem Gesetz wird das Transparenzregister von einem Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle transparenzpflichtigen Gesellschaften ab dem 01.08.2021 verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und dem Transparenzregister zur Eintragung aktiv mitzuteilen.

  4. 16. Apr. 2021 · Was bei der Meldung ins Transparenzregister einzutragen ist. Mitgeteilt werden müssen folgende Daten über die wirtschaftlich Berechtigten (§ 19 Abs. 1 GwG): Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und Staatsangehörigkeit.

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    • Regula Heinzelmann
  5. Das Wichtigste auf einen Blick. Der Eintrag ins Transparenzregister ist ein zwingend notwendiger Gründungsschritt. Er erfolgt unmittelbar nach dem Eintrag ins Handelsregister. Die Eintragungspflicht im Transparenzregister betrifft u. a. die Rechtsformen GmbH, UG, OHG, KG.

  6. 2. Nov. 2021 · 1. Begriff des Transparenzregisters. Das Transparenzregister wurde am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung...

  7. www.transparenzregister.de › treg › deTransparenzregister

    Mitteilungspflichtig sind gem. § 19 Abs. 1 GwG folgende Angaben der wirtschaftlich Berechtigten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie die Staatsangehörigkeiten. Das Transparenzregister wurde ab 2017 zunächst als sog. Auffangregister geführt.