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  1. de.wikipedia.org › wiki › BayernBayern – Wikipedia

    Die Bavaria (der latinisierte Ausdruck für Bayern) ist die weibliche Symbolgestalt Bayerns und tritt als personifizierte Allegorie für das Staatsgebilde Bayern in verschiedenen Formen und Ausprägungen auf.

  2. 13. Okt. 2018 · Das Bundesland Bayern ist in Bezirke und Regierungsbezirke aufgeteilt. Obwohl sich beide Bezirksarten geographisch decken, sind ihr Sinn und Zweck sowie ihre Aufgaben unterschiedlich.

  3. Ein Regierungsbezirk ist eine „Behörde der bayerischen Staatsverwaltung“. Genauer befindet sich diese „Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z. B. Landratsämter)“.

  4. Das Bundesland setzt sich hinsichtlich der Verwaltungsgliederung aus 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten und Stadtkreisen zusammen. Die Anzahl der Gemeinden im Bundesland liegt bei 2.228. Das nominale Bruttoinlandsprodukt in Bayern liegt bei 666.388.281.000 Euro (Stand: 2021).

  5. Im Süden und Südosten grenzt Bayern an Österreich, im Osten an Tschechien, im Westen an Baden-Württemberg, im Nordwesten an Hessen, im Norden an Thüringen und im Nordosten an Sachsen. Die Landeshauptstadt Bayerns ist München in Oberbayern. Die Bezeichnung Freistaat trägt Bayern seit seiner Ausrufung im November 1918 als ein monarchiefreier Staat.

    • Freistaat
    • DE-BY
    • 1949
    • Bayern
  6. Durch Klicken auf die Stadt, in der Karte oder Links in der Liste – gelangen sie zur Städteseite mit vielen Infos und Informationen über Sehenswertes, Ausflugszielen, Sehenswürdigkeiten, Freizeitmöglichkeiten, Festen und Veranstaltungen … Ferien Portal – Urlaub, Freizeit und Reisen in Bayern Ausflugsziele. Regierungsbezirke in Bayern: Unterfranken.

  7. hey.bayern › bayerns-bezirkeBayerns Bezirke

    Das Bundesland Bayern ist in Bezirke und Regierungsbezirke aufgeteilt. Obwohl sich beide Bezirksarten geographisch decken, sind ihr Sinn und Zweck sowie ihre Aufgaben unterschiedlich. Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen.