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  1. Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

  2. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Dieser Antrag kann in einem Online-Prozess digital ausgefüllt und versendet werden. Antragsvordrucke können auch als PDF-Dokument heruntergeladen und per E-Mail an die Wohngeldbehörde verschickt werden. Ebenfalls können Vordrucke in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgeholt und per Post an die ...

  3. www.giessen.de › showobjectStadt Gießen

    Wer im Landkreis Gießen – inklusive der Stadt Gießen - seinen Wohnsitz hat, kann Wohngeld beim Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises beantragen. Dort gibt es weitere Informationen zur Antragstellung sowie Vordrucke zum Download.

  4. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten.

  5. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen. Beschreibung. Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können Wohngeld als.

  6. Mieterinnen und Mieter einer Wohnung können auf Antrag Wohngeld als Mietzuschuss erhalten. Gleiches gilt für Personen, die zur Untermiete wohnen oder in einem Heim (z. B. Alters- oder Pflegeheim) leben.