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  1. www.juraindividuell.de › pruefungsschemata › die-saldotheorieDie Saldotheorie - Jura Individuell

    21. März 2023 · Die Saldotheorie (, die im Verhältnis zur Zweikondiktionenlehre die herrschende Meinung darstellt,) soll in dieser Situation Abhilfe schaffen. Ziel ist es, das Gegenseitigkeitsverhältnis bei Austauschverträgen auch bei der Rückabwicklung zu beachten. Es besteht dann ein einheitliches Rückabwicklungsverhältnis, in dem alle ...

  2. Zweikondiktionenlehre und Saldotheorie sind systematisch bei § 818 Abs. 3 BGB zu verorten. Sie beginnen bei gescheiterten gegenseitigen Verträgen mit dem Anspruch desjenigen, dessen empfangene Leistung untergegangen ist. Dann stellen Sie dar, dass wegen des Synallagmas des gescheiterten Vertrages die Zweikondiktionenlehre zu unbilligen ...

  3. lorenz.userweb.mwn.de › skripten › saldotheorieÜbersicht Saldotheorie

    De facto ist die modifizierte Zweikondiktionenlehre also eine mehrfache teleologische Reduktion von § 818 III (bzw. eine Analogie zu §§ 819 I, 818 IV), welche im Ergebnis nur dort von Bedeutung ist, wo die Saldotheorie aus og. Gründen "versagt". Allerdings wird § 818 III dadurch nicht bedeutungslos. Auch bei Wirksamkeit des gegenseitigen ...

  4. Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von gegenseitigen Verträgen ergeben sich oft Probleme, da hier die Leistungen in einer synallagmatischen Beziehung stehen, d.h. Leistung und Gegenleistung sind voneinander abhängig. Gem. der Zweikondiktionenlehre ist jeder Bereicherungsanspruch selbstständig zu betrachten.

  5. 10. Okt. 2021 · Die Zweikondiktionenlehre. Gemäß der sogenannten Zweikondiktionenlehre ist der Bereicherungsanspruch jeder Partei vollkommen selbständig zu betrachten. Schwierigkeiten tauchen auf, wenn eine der beiden Parteien entreichert ist, die andere aber nicht. Aufgrund der voneinander unabhängigen Betrachtung der Bereicherungsansprüche ...

  6. 14. Dez. 2018 · Der Käufer kann sich auf den Wegfall der Bereicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB berufen und muss kein Wertersatz gem. § 818 Abs. 2 BGB leisten. Er hat einen vollen Anspruch auf Rückzahlung der 1500€. Der Verkäufer kann sich nicht darauf berufen und muss dem Käufer im Wege der Rückabwicklung den vollen Kaufpreis zurück erstatten.

  7. 30. Okt. 2020 · Nur wenn die Täuschung die Risiken bezüglich der übernommenen Sache erhöht hat, wenn sie für den Untergang der Sache kausal war, ist die Anwendung der Zweikondiktionenlehre angebracht. ff) Analogie zu § 346 III 1 Nr. 3?