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  1. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die Grundrechte und Grundsätze der Demokratie, des Rechtsstaats und des Föderalismus. Artikel 1 definiert die Würde des Menschen und die Menschenrechte.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  2. Der Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Würde des Menschen, die Menschenrechte und die Grundrechte. Er ist Teil der Verfassung, die in Deutschland gilt.

  3. Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  4. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die nachfolgenden Grundrechte (Artikel 2 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung.

  5. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Art. 1 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert: Betreuungsverfahren. Gesundheitssorge. Kontrollbetreuer. Selbstbestimmung. Sterbehilfe. Unterbringungsähnliche Maßnahme. Verhältnismäßigkeitsprinzip.

  6. Das Grundgesetz (GG) wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und enthält die Grundrechte, das Staatsprinzipien und die Staatsorganisation. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte.

  7. Erfahren Sie, welche Rechte und Freiheiten die Deutschen nach dem Grundgesetz haben. Lesen Sie die wichtigsten Paragraphen von Artikel 1 bis 19, die die Grundrechte regeln.

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