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  1. 28. Sept. 2013 · Körperverletzung mit Todesfolge. (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

  2. Schema zur Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB. Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei vorsätzlichen Erfolgsdelikten angewandt.

  3. Bei § 227 StGB handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Hat eine vorsätzlich begangene Körperver-letzung den Tod des Opfers zur Folge, knüpft das Gesetz daran eine besondere Strafe. Hinsichtlich der schweren Folge (Tod des Opfers) genügt gem. § 18 StGB Fahrlässigkeit des Täters.

  4. Die Nennung des § 224 in § 227 lässt sich sinnvoll nur so deuten, dass der Tod auch auf einer dieser „Zusatzgefahren“ des § 224 beruhen kann. Beispiel: § 224 begeht objektiv, wer eine geladene und entsicherte Pistole mit dem Finger am Abzug in der Hand hält und den Lauf einem anderen

  5. 5. Aug. 2024 · (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf...

  6. § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge. (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Strafgesetzbuch (StGB) Inhaltsverzeichnis.

  7. 24. Aug. 2017 · Körperverletzung mit Todesfolge. (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen."

  8. Die Körperverletzung mit Todesfolge ist in § 227 StGB geregelt. Es ist – wie üblich – ein dreistufiger Aufbau zugrunde zu legen. I. Tatbestand. 1. Grundtatbestand, § 223 I StGB.

  9. 14. Mai 2020 · Rechtsprechung zu § 227 StGB - Seite 1 von 16 - dejure.org. 769 Entscheidungen: BGH, 27.03.2024 - 2 StR 337/23. Zum selben Verfahren: LG Aachen, 18.10.2022 - 67 KLs 4/21. BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21. Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte ... BGH, 14.05.2020 - 1 StR 109/20.

  10. Körperverletzung mit Todesfolge. (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.