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  1. 23. Apr. 2024 · Der G-BA regelt in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, welche Medizinprodukte ausnahmsweise wie Arzneimittel verordnet werden können. Hersteller können Anträge zur Aufnahme ihrer Produkte in die Anlage V stellen.

  2. 18. März 2009 · Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 23.04.2009 einen Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie und Anlage V erlassen, die auch HYLO-GEL als Medizinprodukt enthält. Der Beschluss ist am 18.03.2009 in Kraft getreten und im BAnz. Nr. 76 veröffentlicht worden.

  3. Die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die Verordnung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete (Off-Label-Use). Sie enthält Hinweise zur Wirksamkeit, Risiken und Kosten sowie Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse.

  4. 14. Jan. 2022 · Das Merkblatt erklärt, welche arzneimittelähnlichen Medizinprodukte nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) von der GKV verordnet werden können. Es enthält eine Übersicht der Produkte, die in der Positivliste aufgeführt sind, sowie Hinweise zur Verordnungskosten und zum Verordnungsausschluss.

  5. 18. Mai 2021 · Die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie listet die verordnungsfähigen Medizinprodukte nach § 28 AM-RL auf, die nicht als Arzneimittel gelten. Sie enthält auch Produkte, die bei gesonderer Verwendung als Arzneimittel angesehen werden können.

  6. In Anlage V zur AM-RL sind namentlich alle verordnungsfähigen Medizinprodukte sowie die jeweiligen Bedingungen der Verordnung aufgelistet. Ist auf dem Rezept eine Diagnose angegeben, hat der Apotheker eine erweiterte Prüfpflicht, ob diese mit den Bedingungen der Anlage V AM-RL übereinstimmt.