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  1. Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. (unter "Formulare") Gültige Personaldokumente. gegebenenfalls Meldebestätigung. Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung. Einkommensnachweise. Vermögensnachweise.

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  2. Soz III B 4. Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( SGB XII) Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Geschäftsbereich Soziales. Die Beantwortung aller Fragen ist für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendig.

  3. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann und das 65. Lebensjahr vollendet hat oder das 18. Lebensjahr vollendet hat und nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers voll erwerbsgemindert ist. Wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ...

  4. Um sachgerecht über Ihren Antrag auf Grundsicherung entscheiden zu können, werden von Ihnen Informa-tionen und Unterlagen über Sie und zum Teil auch Ihre Haushaltsangehörigen benötigt. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen. Bitte kreuzen Sie Zutrefendes an.

  5. Amtliche Vordrucke erhalten Sie: kostenlos in der Grundsicherungsstelle bei den Sachbearbeitern; ebenfalls kostenlos in den Bürgerämtern und bei den Pförtnerlogen des Rathauses; ebenfalls kostenlos können Sie Formulare bei Ihrem Rententräger erhalten; Ob und in welcher Höhe Ihnen Grundsicherung zusteht hängt ab. von dem Gesamteinkommen,

  6. Gehören Sie nicht zu den oben genannten Personenkreisen, können Sie Leistungen beim Jobcenter Berlin Mitte beantragen. Sprechzeiten. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag. 8:30 Uhr – 12:30 Uhr. Zur Bearbeitung Ihrer Leistungsansprüche können Termine zur Zeit nur in sehr dringenden Fällen vergeben werden!