Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. In der Schule und im Studium funktioniert die Benotung mit Zensuren (Noten) und Punkten. Je nachdem, ob du in der (Grund-)Schule, Oberstufe oder im Studium bist, gibt es dabei ganz verschiedene Benotungen: (Grund-)Schule: Noten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) Oberstufe: Punkte von 15 (sehr gut plus) bis 0 (ungenügend)

  2. Notendefinition. Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

  3. Darstellung des Punktesystems der gymnasialen Oberstufe (Standard-Version für alle deutschen Länder außer Hessen). Die Version für Hessen kann im Artikel Abitur in Hessen#Leistungsbewertung eingesehen werden. Format: inline.

    Punkte
    Note In Worten
    Note (mit Tendenz)
    Rohpunkte
    15
    sehr gut
    1+
    95 %
    14
    sehr gut
    1 0
    90 %
    13
    sehr gut
    1−
    85 %
    12
    gut
    2+
    80 %
  4. Eine Schulnote ( lateinisch nota, plural notae „Merkmal, Schriftzeichen“) oder Zensur (lateinisch censura) dient der Leistungsbeurteilung von Schülern. Sie wird in der Regel in einer stufenweise gestaffelten Wortbewertung (z. B. „sehr gut“ bis „ungenügend“) oder in einer entsprechenden Ziffer (z. B. 1 bis 6 oder A bis F ...

  5. 6. Okt. 2004 · Diese mündlichen Noten zählen in vielen Bundesländern zum Teil mehr als doppelt so viel wie die schriftlichen Noten und können von den Lehrern im wesentlichen freihändig ohne Einzelnachweis und damit ohne Überprüfbarkeit vergeben werden. Punkten tun hier vor allem die klassischen “Sekundärtugenden”, die in der gehobenen ...

  6. Schema und Beispiele zur Notenbildung im Zentralabitur. Jede Prüfungsarbeit wird einer Erst- und einer Zweitkorrektur (EK und ZK) unterzogen. Die beiden korrigierenden Lehrkräfte vergeben Rohpunkte nach dem kriteriellen Bewertungsraster in den Bewertungsvorgaben ("Unterlagen für die Lehrkraft").

  7. Für das erste Schulhalbjahr erhalten die Schüler, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, eine schriftliche Information über ihre Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, wobei ganze Noten, ganze Noten mit Notentendenz (Plus oder Minus) und halbe Noten zulässig sind.