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  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Siehe auch ... aktuelle Vorschrift. Kommentare.

    • Bonner Kommentar
    • Mangoldt–Klein–Starck
    • Hamann–Lenz
    • Dürig/Herzog/Scholz
    • Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke
    • Münch–Kunig
    • Hesselberger
    • Alternativkommentar
    • Jarass–Pieroth
    • Sachs

    Der Bonner Kommentar ist der älteste und umfangreichste Grundgesetz-Kommentar. Begründer ist der Protokollführer des Parlamentarischen Rates, Kurt Georg Wernicke. Die Loseblattsammlung füllt mittlerweile 25 Ordner. Beiträge stammen unter anderem von Hans-Herbert von Arnim, Peter Badura, Ernst Benda, Christoph Degenhart, Johannes Dietlein, Matthias ...

    Die ersten vier Auflagen erschienen unter dem Titel Das Bonner Grundgesetz. Kommentar. Die erste Auflage erschien einbändig 1953, die zweite, die nach dem Tod von Hermann von Mangoldt durch Friedrich Klein weitergeführt wurde, erschien 1957–1974 in 3 Bänden. Von der 3. Auflage, die auf 14 Bände geplant war ISBN 3-8006-1091-4, erschienen in den Jahr...

    Der einbändige Kommentar, dessen 1. und 2. Auflage (1956 beziehungsweise 1961) von Andreas Hamann (1904–1964, Rechtsanwalt) stammte, wurde von dessen Sohn Andreas Hamann jr. (* 1934, später Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht) und Helmut Lenz (* 1932, damals Abteilungsleiter im hessischen Innen- und Justizministerium, a...

    Die Kommentare zu den einzelnen Artikeln stammen von den drei Herausgebern sowie unter anderem von Peter Lerche, nach 1990 kamen unter anderem Peter Badura, Udo di Fabio, Matthias Herdegen, Hans Hugo Klein, Otto Depenheuer und Hans-Jürgen Papierhinzu. Der bisherige Namensgeber Theodor Maunz gehörte der CSU an, hatte aber zuvor nach Kräften den NS-S...

    Der Kommentar wurde 1967 von Bruno Schmidt-Bleibtreu, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen a. D., und Franz Klein (†), Präsident des Bundesfinanzhofs a. D., begründet. Heute wird er herausgegeben von den Ministerialbeamten Hans Hofmann (Bundesinnenministerium) und Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag). Das Redaktionsteam bes...

    Ingo von Münch war in der 6. – wie bereits in der 5. – Auflage nur noch mit dem Kapitel Vorbemerkungen zu den Art. 1–19 vertreten. Der Kommentar wird seit der 7. Auflage (2021) von Jörn-Axel Kämmerer und Markus Kotzur herausgegeben. Zu den aktuellen Bearbeitern gehören neben den Herausgebern unter anderem Andreas von Arnauld, Helmut Aust, Ariane Be...

    Im Gegensatz zu den übrigen in diesem Artikel verzeichneten Grundgesetz-Kommentaren, die sich an Juristen richten, soll der Hesselberger für den Laien verständlich sein und für den Schulunterricht und die außerschulische politische Bildung verwendet werden. Eine Lizenzausgabe wurde als Band 409 der Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische B...

    Der Alternativkommentar „fühlt sich einem freiheitlichen Pluralismus verpflichtet. Er ist bemüht, über die systematische Aufbereitung des geltenden Verfassungsrechtshinaus die historischen und gesellschaftlichen Prämissen und Folgen der Rechtsnormen und ihrer Auslegung einzubeziehen sowie die maßgebenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen I...

    Der erstmals 1989 erschienene und von Hans Dieter Jarass und Bodo Pieroth bearbeitete Kommentar präsentiert in komprimierter und systematischer Form die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der anderen Bundesgerichte. Im Bereich der Literatur werden insbesondere Kommentare und Handbücher ausgewertet.

    Der Kommentar bietet eine konzentrierte und breit fundierte Darstellung des Grundgesetzes in einem Band von mehr als 2.500 Seiten. Autoren der 5. Auflage sind: Ulrich Battis, Herbert Bethge, Heinz Joachim Bonk, Christian von Coelln, Christoph Degenhart, Steffen Detterbeck, Armin Dittmann, Dirk Ehlers, Wilfried Erbguth, Wolfram Höfling, Peter M. Hub...

  2. Vorwort zur 1. Auflage. Zum 50. Geburtstag des Grundgesetzes. Abkürzungsverzeichnis. Teil A. Gesetzetext. Teil B. Kommentar zum Grundgesetz (Art. 1-801) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Verkündungsformel. Präambel. I. Die Grundrechte (Art. 1-19) II. Der Bund und die Länder (Art. 20-37) III. Der Bundestag (Art. 38-48) IV.

  3. Es bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz. Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen führen schnell zur gesuchten Information.

  4. Beck'scher Online-Kommentar. BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber. Grundgesetz. Präambel; I. Die Grundrechte (Art. 1 - Art. 19) Art. 1 [Schutz der Menschenwürde] Art. 2 [Persönliche Freiheitsrechte] Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] Art. 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit] Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung]

  5. Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst.

  6. Der Kommentar erscheint in drei Bänden und wird nur geschlossen abgegeben. Der Grundgesetz-Kommentar ist Bestandteil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM, das bei beck-online.de erhältlich ist.