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  1. Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer ( z. B. Eltern, Kinder) bestreiten kann.

  2. Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU, teilweise auch: HzLu, HzL) ist eine in Deutschland bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, gesetzlich geregelt im gleichnamigen dritten Kapitel des SGB XII – Sozialhilfe.

  3. Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe - Informationen zu Voraussetzungen, Umfang, Höhe und Unterhaltspflicht von Angehörigen.

  4. Nur wenn Sie Ihren Bedarf nicht über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen abdecken können, haben Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Für Berechnung Ihres Anspruches wird auch das Einkommen und das Vermögen Ihres Partner angerechnet, mit dem Sie zusammen in einer Gemeinschaft leben.

  5. Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bekommen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Diese Voraussetzung ist identisch mit denen des Bürgergelds (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).

  6. Damit Menschen auch in Not ihren Lebensunterhalt sichern können, gibt es staatliche Leistungen wie das Bürgergeld und Sozialhilfe. Worum geht es dabei? Und wer kann welche Hilfe in Anspruch ...

  7. Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

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