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  1. Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich die Anliegen wie: Adress- und Namensänderungen innerhalb Bielefelds, Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sowie; die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen; Kennzeichen verloren/gestohlen und

  2. Die Zulassungsbehörde Bielefeld hat die Privatkundenbedienung vollständig auf Terminvereinbarungen umgestellt. Lediglich folgende Anliegen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen.

  3. Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, sofern es nicht vergeben oder bereits reserviert ist.

  4. Fehlen Unterlagen oder möchten Sie die Kennzeichen für eine zukünftige Zulassung in Bielefeld reservieren, ist die Außerbetriebsetzung nur in der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde möglich.

  5. Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause die nachfolgend aufgeführten Vorgänge durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Nachdem Sie die Voraussetzungen des entsprechenden Vorganges zur Kenntnis genommen haben, werden Sie an das Online-Portal weitergeleitet.

  6. Kraftfahrzeug - Halteranfrage bzw. Halterauskunft beantragen. Aus dem Fahrzeugregister dürfen - aus datenschutzrechtlichen Gründen - einige der gespeicherten Fahrzeug- und/oder Halterdaten übermittelt werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger schriftlich.

  7. Abteilung Verkehrswegebau. Team Bauvorbereitung. Routenplaner (GoogleMaps) ALKIS und OpenStreetMap Daten gemeinsam in einer Karte.

  1. Verwandte Suchbegriffe zu stadt bielefeld straßenverkehrsamt

    stadt bielefeld