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  1. Straßenverkehrsamt: Terminreservierung & Kontaktdaten. Kennzeichen online reservieren. Zwei amtliche Wunschkennzeichen mit bundesweiter DIN-Zertifizierung inkl. gratis Versand

  2. Straßenverkehrsamt: Termin & Kontaktdaten. Wunschkennzeichen online reservieren. In 3 Schritten zum persönlichen Wunschkennzeichen. Einfacher Online-Dienst.

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  1. Suchergebnisse:
  1. Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde in Marl. Mit Hilfe unserer Online-Terminvereinbarung können Sie bis maximal 14 Tage im Voraus pro Tag einen Termin für Ihre Anliegen buchen. Zusätzliche tagesaktuelle Termine werden bei Verfügbarkeit ab 07:15 Uhr frei gegeben.

  2. Terminvereinbarung. Hier können Sie Termine bei Ihrem Straßenverkehrsamt vereinbaren. Führerscheinstelle. Alles rund um den Führerschein. Verkehr und mehr. Taxikonzessionen, Transportgenehmigungen und mehr.

  3. Terminvereinbarung. Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt. Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich. (Ausnahme: sh. "Schnellschalter Zulassungsstelle") Mögliche Abweichungen zu den unten stehenden Öffnungszeiten finden Sie im Ordner "Aktuelles".

  4. Terminvereinbarung. (Wunsch-)kennzeichenreservierung. Sie haben ein neues Fahrzeug und jetzt soll natürlich auch ein tolles Nummernschild dran. Folgen Sie dem unten stehenden Link und Sie können sich Ihr Wunschkennzeichen online aussuchen und reservieren.

  5. Ich möchte online einen Termin vereinbaren. Ich möchte ein Wunschkennzeichen reservieren. Ich möchte ein Fahrzeug zulassen (auch als Saisonkennzeichen) Ich möchte ein E-Kennzeichen für mein Fahrzeug. Ich benötige ein Kurzzeitkennzeichen. Ich benötige ein Ausfuhrkennzeichen. Ich benötige ein historisches Kennzeichen.

  6. Terminvereinbarung. Umkennzeichnung, z.B. von RE auf CAS. Wenn Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges wechseln möchen, benötigen Sie zur Antragstellung: die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein. die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den den Fahrzeugbrief. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Prüfbericht)

  7. Zulassungsbescheinigung Teil I; falls diese noch nicht ausgestellt ist, den Fahrzeugbrief und -schein, Nachweise der gültigen Hauptuntersuchung und ggf. der Sicherheitsprüfung im Original (der HU-Stempelabdruck im Fahrzeugschein ist als Nachweis nicht ausreichend),