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  1. Berufsbeschreibung. Verwaltungsfachangestellte werden in nahezu allen Bereichen der Universität Osnabrück eingesetzt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen unter Anwendung von Rechtsvorschriften. Die Aufgaben erfolgen unter Zuhilfenahme moderner Arbeits- und Kommunikationsmittel und Berücksichtigung ...

    • Gartenbau

      Die Universität Osnabrück bildet im Botanischen Garten...

  2. Personalangelegenheiten (Stellenmanagement, Systembetreuung für Mitarbeiter) dezernat2@uni-osnabrueck.de. Tel.: +49 541 969 4932. Zentrales Berichtswesen (Zahlen, Daten, Fakten) zbw@uni-osnabrueck.de. Tel.: +49 541 969 4525. Fachbereiche. Kultur- und Sozialwissenschaften. dekanatfb1@uni-osnabrueck.de.

  3. Das Sachgebiet "Personal im Tarifbereich" betreut alle an der Universität Osnabrück beschäftigten wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierzu gehören unter anderem die Einstellung, die laufende Betreuung und die Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse.

  4. Studierendensekretariat. Das Studierendensekretariat ist vom Beginn bis zum Ende Ihres Studiums für Sie da. Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten, wenden Sie sich gern an die für Sie zuständigen Ansprechpartnerinnen.

  5. Die Verwaltung der EDV-Betreuung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften erreichen Sie während der Sprechzeiten unter: E-Mail: helpdeskfb9@uni-osnabrueck.de. Telefon: +49 541 969-6197. Fax: +49 541 969-16185. Vorbereitung und Bearbeitung von Beschaffungsaufträgen.

  6. Intranet. Impressum. Datenschutz. Quicklinks ausklappen. Fachbereiche und Forschungszentren ausklappen. In Osnabrück studieren: Bewerbungsportal ist geöffnet! Das Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren zum Wintersemester 2024/2025 an der Universität Osnabrück ist geöffnet!

  7. Das Präsidium kann gem. § 26 Abs. 7 Satz 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz ( NHG) ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens eine geeignete Person beauftragen, eine Professur übergangsweise in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art zu verwalten. Verwalter*innen werden hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der ...