Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Oktober 2003 (GVBI S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl S. 89) durch die zweigeteilte Erste Juristische Prüfung (EJP) ersetzt. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität ...

  2. Im Rahmen der universitären Ausbildung bildet das erste juristische Staatsexamen nach neun Semestern den ersten Teil der fachwissenschaftlichen Ausbildung. Das erste Staatsexamen setzt sich...

  3. Die Erste Juristische Staatsprüfung besteht aus sechs Klausuren und abschließender mündlicher Prüfung in den Bereichen Öffentliches Recht, Bürgerliches und Strafrecht. Die Juristische Universitätsprüfung besteht aus der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung.

  4. 2.1 Studium der Rechtswissenschaft. 2.2 Erste Prüfung. 2.3 Staatliche Prüfungsämter. 2.4 Alternative Ausbildungsmodelle. 2.4.1 Bachelor und Master. 2.4.2 FernUniversität in Hagen. 2.4.3 Mannheimer Modell. 2.4.4 Lüneburger Modell. 2.4.5 Abschichtung in der ersten Prüfung. 2.4.6 Diplom, Bachelor und Master. 2.4.7 Einstufige Ausbildung.

  5. Die Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung), § 1 Abs. 1 Juristenausbildungsgesetz (JAG).

  6. Erste juristische Staatsprüfung (Staatsexamen) - Juristische Fakultät - LMU München. Erste Juristische Staatsprüfung. Für die Erste Juristische Staatsprüfung ist ausschließlich das bayerische Landesjustizprüfungsamt zuständig. Anmeldung zum Staatsexamen.

  7. Seit einigen Jahren besteht das Staatsexamen oder wie es mittlerweile heißt die erste juristische Prüfung aus zwei Teilen: Dem universitären Teil - eurem gewählten Schwerpunkt - und dem staatlichen Teil. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit sich auszusuchen wann ihr welchen Teil ablegen wollt.