Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Landesbehörden sind in Deutschland die von einem Land errichteten Behörden . Inhaltsverzeichnis. 1 Hierarchie und Aufbau. 2 Verwaltungsstufen. 3 Besonderheiten. 3.1 Baden-Württemberg. 3.2 Bayern. 3.3 Sachsen. 3.4 Sachsen-Anhalt. 4 Literatur. 5 Einzelnachweise. Hierarchie und Aufbau. Die Landesbehörden sind hierarchisch organisiert:

    • Landesverwaltung

      Landesverwaltung – Wikipedia. Die Landesverwaltung bzw....

    • Behörde

      Die Bundes- und Landesbehörden führen die Gesetze des Bundes...

  2. Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes. Sie nehmen Aufgaben der bundeseigenen Verwaltung in Deutschland wahr. Zu den Bundesbehörden zählen die nicht rechtsfähigen Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung sowie voll-, teil- oder nichtrechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen der mittelbaren ...

  3. Übersicht über die Verwaltungsebenen. Verwaltungsgliederung Deutschlands in Länder, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte. Unter Vorbehalt der Eigenstaatlichkeit der Länder und der Eigentümlichkeiten der Verwaltungsgliederung innerhalb der Länder kann schematisch wie folgt unterschieden werden: 1. Bund.

  4. Staatskanzlei: Aufgaben und Organisation. Die Bayerische Staatskanzlei ist oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ihre Aufgaben sind in der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt. Aufgaben. Rundgang.