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  1. Das Großherzogtum Frankfurt existierte von 1810 bis 1813. Mit 302.000 Einwohnern war es ein (bis auf die Exklave Wetzlar) zusammenhängender Modellstaat von 5.160 km² innerhalb des Rheinbundes. Hauptstadt und Regierungssitz war Frankfurt am Main.

  2. Das Großherzogtum gliederte sich in die Départements Aschaffenburg, Frankfurt (mit der Exklave Wetzlar), Fulda und Hanau. Trotz der Umbenennung blieb Aschaffenburg mit Schloss Johannisburg weiterhin großherzogliche Residenz sowie in vielerlei Hinsicht ein administratives und kulturelles Zentrum des Staatsgebildes, auch wenn sich der ...

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  3. Frankfurt wird Großherzogtum und Fürstenstadt Mit der Auflösung des Alten Reiches durch Napoleon verliert Frankfurt seine Reichsunmittelbarkeit. Im Rheinbundvertrag von 1806 wird Frankfurt dem letzten Mainzer Erzbischof Karl von Dalberg zugesprochen und 1810 zum Großherzogtum erhoben.

  4. Am 16. August 1810 erhielt es eine am westphälischen Vorbild orientierte Verfassung, in der wichtige Reformen nach französischem Vorbild verankert wurden.

  5. Unter dem Namen eines Großherzogtums Frankfurt mit der Residenz Aschaffenburg ging diese Territorium in die Geschichte ein. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig und dem Wiener Kongress zerfiel das Großherzogtum rasch.

  6. Die Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt war das Parlament des Großherzogtums Frankfurt zwischen 1810 und 1813. Großherzog Carl. Inhaltsverzeichnis. 1 Voraussetzungen. 2 Aufgaben und Organisation. 2.1 Zusammensetzung. 2.2 Arbeitsweise. 2.3 Kompetenzen. 3 Mitglieder. 4 Praxis. 5 Literatur. 6 Weblinks. 7 Einzelnachweise. Voraussetzungen.

  7. Aufbau und Zusammensetzung der Landstände. Nach britischem Vorbild bestanden die Landstände des Großherzogtums Hessen aus zwei Kammern. 3 Die Erste Kammer repräsentierte ausschließlich die gesellschaftliche und politische Elite des Landes und war nicht vom Volk gewählt.