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  1. Ab Semesterbeginn kann die Immatrikulationsbescheinigung mit Verifizierungscode im Prüfungs- und Organistationssystem (kurz: POS) abgerufen werden. Für rückgemeldete Studierende ab dem 2. Semester kann die Immatrikulationsbescheinigung nach Zahlungseingang und erfogter Rückmeldung in POS abgerufen werden.

  2. Die Immatrikulations­bescheinigung dient unter anderem zur Vorlage bei Behörden. Bewerbung von A bis Z. von A wie Amtliche Beglaubigung bis Z wie Zulassungs­antrag. Diese Bescheinigung enthält Angaben über Ihre persönlichen Daten, Ihren Studien­gang sowie Ihre Fach- und Hochschul­semester.