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  1. Das Wappen Bayerns existiert in einer großen und in einer kleinen Form. Das kleine Staatswappen besteht aus einem Schild mit dem bayerischen Rautenbanner gekrönt von der Volkskrone. Das große Staatswappen besteht aus einem gevierten Schild mit einem Herzschild, das dem Schild des kleinen Wappens entspricht. Auch auf dem großen ...

  2. Das heutige bayerische Staatswappen schuf Eduard Ege in Anlehnung an das Königswappen von 1835. Inhaltsverzeichnis. Verbergen. Entstehung. Das Herzogswappen in Bayern. Der Löwe und die Rauten. Weitere Wappenerwerbungen. Bayerns Staatswappen im 19. und 20. Jahrhundert. Literatur. Weiterführende Recherche. Externe Links. Empfohlene Zitierweise.

    • königlich bayerisches wappen1
    • königlich bayerisches wappen2
    • königlich bayerisches wappen3
    • königlich bayerisches wappen4
  3. Das Königreich Bayern war ab 1871 zweitgrößter Staat des Deutschen Reichs, 75.865 km², bestehend aus dem größeren östlichen Hauptteil (69.928 km² nach den Gebietsabtretungen 1866) und aus dem westlichen vom Rhein gelegenen kleinen Gebietsteil der Pfalz (Rheinpfalz, Rhein-Bayern; 5.937 km²).

  4. Das Wappenbuch des gesammten Adels des Königreichs Bayern ist die Zusammenfassung aller Wappen des Adels des Königreichs Bayern. Dieses Wappenbuch, in 27 Bändern, wurde zwischen 1818 und 1870 vom bayerischen Hofagenten [1] Konrad Tyroff (1771–1826) und dessen Sohn Johann Andreas Tyroff (1801–1872) erstellt und vom Tyroffschen ...

  5. Das Königreich Bayern Königlich-bayerisches Wappen in der 1835-1919 gültigen Fassung. In dieser Form ist es eine Schöpfung von König Ludwig I. gemäß der Verordnung vom 18.10.1835. Diese Form des königlich-bayerischen Wappens symbolisierte zum ersten Mal die verschiedenen Stämme und Regionen Bayerns und war zugleich Ausdruck des ...

    • königlich bayerisches wappen1
    • königlich bayerisches wappen2
    • königlich bayerisches wappen3
    • königlich bayerisches wappen4
    • königlich bayerisches wappen5
  6. Bayerisches Staatswappen von 1835. Beilage zum Schreiben des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußern an den bayerischen Gesandten am Deutschen Bundestag zu Frankfurt am Main betreffend das neue königliche Wappen, München, 24. November 1835. Federzeichnung, koloriert, auf Papier, 26,5 x 21,5 cm. Künstler, Ersteller / Fotograf:

  7. Public domainPublic domainfalsefalse. Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.