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  1. Nach dem Einmarsch der US-Amerikaner in den Westen des Deutschen Reiches im Herbst 1944 wurde die hier Maria Schultz genannte BDM-Führerin, deren tatsächlicher Name Maria Bierganz lautete, am 6. Januar 1945 wegen Sabotageverdachts verhaftet.

  2. de.sci.geschichte.narkive.com › wqc5JnPu › maria-schultzMaria Schultz? - narkive

    Am 12.02.1945 ist angeblich ein 17jähriges Mädchen, Maria Schultz, in der Eifel vor einem amerikanischen? Kriegsgericht gestanden. Ihr wurde die Verbindung mit Saboteuren vorgeworfen. Stimmt diese Geschichte? Wenn ja, welche Strafe erhielt sie?

  3. Am 6. Januar 1945 wurde Maria unter dem Decknamen Scholtz wegen Sabotageverdacht verhaftet. US-General Eisenhower vernahm sie persönlich vor dem Kriegsgericht im belgischen Spa. Die Propaganda des Deutschen Reiches nahm die Verhaftung der 17-jährigen zum Anlass ein „Durchhalteplakat“ zu entwerfen. Die junge Frau sollte als Vorbild dienen ...

  4. 14. Jan. 2021 · Im Mai 1945 flüchtete sie in die Berge, wurde aber im August von US-Militärs gefasst. Im November bzw. Dezember 1947 wurde sie neben anderen Auschwitz-Henkern vom polnischen Gericht zur Todesstrafe verurteilt. Am 24. Januar 1948 wurde Maria Mandl in einem Gefängnis in Krakau hingerichtet.

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    • maria schultz todesurteil 19452
    • maria schultz todesurteil 19453
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  5. Die Urteile, die der Untersuchungshaft folgten, waren standardisiert: zehn, 15 oder 25 Jahre Lagerhaft oder Zuchthaus, nicht selten auch die Todesstrafe wurden verhängt. Häufig hatten die Menschen selbst, meist nach wochenlangen Verhören, unter unerträglichen Haftbedingungen und zuweilen Folterungen, jede noch so absurde Tat gestanden ...

  6. Nach der amtlichen Statistik wurden zwischen 1933 und 1945 im Deutschen Reich 16.560 Todesurteile gefällt, davon wurden etwa 12.000 vollstreckt. 664 Todesurteile erfolgten vor Kriegsbeginn, 15.896 während des Krieges. Hinzu kommen etwa 20.000 Todesurteile, die von Kriegsgerichten ausgesprochen wurden. Von den von der

  7. Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (24. Mai 1949), das die Strafform der Todesstrafe aufhob, verhängten deutsche Gerichte in den drei westlichen Besatzungszonen vierunddreißig Todesurteile. Von diesen wurden fünfzehn vollstreckt.