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  1. Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat. Das Gesetz wurde weitgehend unter Friedrich dem Großen erarbeitet und unter Friedrich Wilhelm II. im Jahr 1794 erlassen.

  2. ERSTER THEIL des Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten. (Einleitung - Erster Theil - Zweyter Theil)

  3. 6. Aug. 2023 · Das Preußische Landesrecht (Allgemeines Preußisches Landrecht) trat am 01.06.1794 in Kraft und galt als eines der modernsten europäischen Gesetzeswerke. Verfasst wurde es von Friedrich dem...

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  4. Das "Allgemeine Preußische Landrecht" war eines der modernsten Gesetzeswerke auf europäischem Boden. Es trat 1794 in Kraft und umfasste 19.000 Paragraphen.

  5. Allgemeines Landrecht für die Preußi-schen Staaten, hiedurch anderweit publiciren zu lassen, in Unfern gesammten Landen wirklich einzuführen, und diesem allgemeinen Landrechte vom isten Zunius 1794 an volle Gesetzeskraft beizulegen; also, daß nach diesem benannten Tage dasselbe bey Vollziehung und Ve-urrheilunq aller rechtlichen Handlungen ...

  6. Nach elfjähriger Arbeit tritt nun am 1. Juni 1794 endlich „Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten“ in Kraft. Das Gesetz mit etwa 19.000 Paragraphen hat eine lange Vorgeschichte. Schon der Soldatenkönig hatte 1721 von seinen Ministern ein einheitliches Gesetzeswerk verlangt.

  7. 01.06.1794. EINLEITUNG des Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten. ( Einleitung - Erster Theil - Zweyter Theil) Inhaltsverzeichnis [ ] I. Von den Gesetzen überhaupt. Abfassung der Gesetze. Publication. Anwendung der Gesetze. Wen die Gesetze verbinden.