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  1. Mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ von 1889 fiel in Deutschland der Startschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Schon sechs Jahre vorher wurde die gesetzliche Krankenversicherung gegründet und fünf Jahre vorher die Unfallversicherung.

  2. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

  3. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution.

  4. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

  5. Dabei beschränkt sich die Darstellung nach 1945 auf die Bundesrepublik Deutschland, die Entwicklung in der DDR wird nur am Rand thematisiert (vgl. ausführlicher Schmähl (2011a); zur Überleitung und Rentenangleichung seit dem Mauerfall Interner Link: Renten in den neuen Bundesländern).

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. In den Jahren nach der grundlegenden Rentenreform von 1957 bis zum Ende der 60er-Jahre wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik auf die Landwirte und selbständige Handwerker erweitert.

  7. 11. Nov. 2007 · Ab Januar 2021 wurden mit der Einführung der Grundrente die mindestsichernden Elemente der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgebaut. Mit der Grundrente wird langjährig Versicherten mit einem geringen Einkommen ein Zuschlag gewährt, welcher zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf liegt.