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  1. (1) 1 Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. 2 Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, formlos übermittelt. (2) Die Ladung muss enthalten:

  2. 24. Apr. 2024 · Zeugen sind verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen und müssen zu einer Vernehmung erscheinen, wenn sie ordnungsgemäß geladen sind. Es werden die Folgen von Falschaussagen sowie das...

  3. Der Zeuge ist auch dann zur mündlichen Vernehmung zu laden, wenn die schriftliche Aussage inhaltlich unzureichend ist oder wenn Bedarf an weiterer Aufklärung besteht, die zB durch Fragen des Gerichts betrieben werden soll.

  4. Zivilprozessordnung. § 377. Zeugenladung. (1) Die Ladung der Zeugen ist von der Geschäftsstelle unter Bezugnahme auf den Beweisbeschluss auszufertigen und von Amts wegen mitzuteilen. Sie wird, sofern nicht das Gericht die Zustellung anordnet, formlos übermittelt. (2) Die Ladung muss enthalten:

  5. 9. März 2017 · Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, einem Antrag auf Ladung eines nach § 377 Abs. 3 Satz 1 ZPO schriftlich befragten Zeugen ausnahmslos Folge zu leisten, selbst wenn der Antrag rechtzeitig und nicht missbräuchlich gestellt ist.

  6. Die allgemeine Handlungsfreiheit des Zeugen kann es so gebieten, die schriftliche Beantwortung zuzulassen, wenn dieser schon mehrfach vor Gerichten zum immer gleichen Beweisthema ausgesagt hat und neben der schriftlichen Aussage diese Akten beigezogen werden können.

  7. von Lucas Kleinschmitt. Wie man Zeugen taktisch klug befragt, lernt man in der juristischen Ausbildung leider kaum. Wenn man Glück hat, kann man als Referendar mal einen Zeugen vernehmen. Wenn man noch mehr Glück hat, bekommt man dafür ein paar Tipps von seinem Ausbilder.