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  1. Thomas Dehler (1964) Thomas Dehler (* 14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Landkreis Ebermannstadt) war ein deutscher Politiker und Jurist. Von 1949 bis 1953 war er Bundesminister der Justiz und von 1954 bis 1957 Bundesvorsitzender der FDP.

  2. 1897 – 1967. Rechtsanwalt, Politiker, Bundesminister, Bundestagsvizepräsident. Übersicht. NDB-online. Thomas Dehler, in der Weimarer Republik politisch im Linksliberalismus engagiert und verheiratet mit einer jüdischen Frau, verteidigte seit 1933 als Anwalt vom NS-Staat verfolgte Personen und gehörte einer liberalen Widerstandsgruppe an.

  3. Thomas Dehler stammt aus einer alteingesessenen, mittelständischen fränkischen Familie. Nach dem Notabitur 1916 Kriegsfreiwilliger, vorwiegend im Sanitätsdienst. 1918 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in München, Freiburg im Breisgau und Würzburg. 1920 Erstes Juristisches Staatsexamen und Promotion in Würzburg. 1923 ...

  4. www.thomas-dehler-stiftung.de › content › thomas-dehlerThomas Dehler - Leben und Werk

    Leben und Werk. Thomas Dehler wurde am 14. Dezember 1897 in Lichtenfels als Sohn des Metzgers- und Gastwirtsehepaares Georg Dehler und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Güttler, geboren. Nach Schulbesuch in Lichtenfels und Bamberg leistete er seinen Militärdienst in Bamberg ab. Sein Studium begann Thomas Dehler in München mit dem Fach Medizin ...

  5. 7. März 2014 · Thomas Dehler, 1897 im fränkischen Lichtenfels geboren, von Hause aus Jurist, trat 1920 in die liberale Deutsche Demokratische Partei ein. Während der NS-Zeit nahm er Kontakt zu bürgerlichen...

  6. 02.10.1963. Mehr von Zur Person - Aus dem ZDF-Archiv. Während des "Dritten Reichs" kam Dehler stark unter Druck durch die Nazis: Zum einen war er mit einer Jüdin verheiratet, zum andern hielt er...

  7. 14. Dez. 2022 · Dezember 1897 in Lichtenfels, in Oberfranken, in eine alteingesessene, mittelständische Familie, wuchs Thomas Dehler durchaus katholisch auf und entwickelte zugleich einen wachen Sinn für das Eigenrecht des Staates gegenüber konfessionellen Ansprüchen – ein urliberaler Gedanke.