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  1. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine unabhängige eigenständige oberste Bundesbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ihr Sitz ist Bonn im Ortsteil Castell.

  2. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ( BfDI) ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Seit dem 7. Januar 2019 ist Prof. Ulrich Kelber der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er ist der Hüter des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Mehr erfahren.

  3. 27. Feb. 2024 · Pflicht ist ein Datenschutzbeauftragter, wenn Voraussetzungen im Unternehmen vorliegen, für die das Gesetz eine Bestellung (Benennung) vorschreibt. Diese Vorschriften finden sich zum einen in Art. 37 Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO) und zum anderen in § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

  4. Prof. Ulrich Kelber ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Seine Aufgabe ist es, für Datenschutz in einer immer digitaler werdenden Welt zu sorgen.

  5. Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Experte im Datenschutz und unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Nach DSGVO handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

  6. Seit 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung ( DS-GVO ). Erstmals wurde damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DS-GVO von großer Bedeutung.

  7. Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen: Das Hinwirken auf die Einhaltung aller relevanten Datenschutzvorschriften, die Überwachung bestimmter Prozesse (Datenschutz-Folgenabschätzung, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter) sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.