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  1. Filmverwertung (oder Filmauswertung) bezeichnet in der Phasengliederung einer Filmproduktion die fünfte und letzte Phase und umfasst die für einen Film möglichen Erlösformen. Generell geht es bei der Filmverwertung um die Veräußerung von Nutzungsrechten am Produkt Film.

  2. Die Filmproduktion als Herstellungsvorgang eines Kino-, Werbe- oder Fernsehfilms gliedert sich in die Phasen Projektentwicklung, Vorproduktion, Dreharbeiten, Postproduktion und Filmverwertung. Filmproduktionen gibt es überall auf der Welt in wirtschaftlichem, sozialem, politischem und künstlerischem Kontext.

  3. Die VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH ( VGF) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft mit Sitz in München und einer Geschäftsstelle in Berlin. Die VGF nimmt die Rechte von deutschen und ausländischen Kinofilmproduzenten, Produzenten anderer Filmwerke sowie Regisseuren von Spielfilmen wahr.

  4. Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen. Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines. 2 Arten. 2.1 Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte. 2.2 Finanzwesen. 2.3 Abfallwesen. 2.4 Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht. 3 Karl Marx. 4 Siehe auch.

  5. Der Filmverleih ist in der Medienwirtschaft ein Medienunternehmen, dessen Betriebszweck in der Beschaffung und dem Vertrieb von Kinofilmen besteht. Das Grundwort „Verleih“ ist juristisch falsch, weil die Filmkopien vom Verleih nicht unentgeltlich verliehen, sondern gegen Gebühr vermietet werden, bei digitalen Vorführungen teils ...

  6. Die Deutsche Film- und Medienbewertung Wiesbaden vergibt qualitativ hochwertigen Filmen die Prädikate WERTVOLL oder BESONDERS WERTVOLL.