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  1. Gemäß gesetzlicher Regelung in Art. 10a Abs. 2 BayGrStG wurde der BayernAtlas-Grundsteuer bis zum 30. November 2023 für die Erstellung der Grundsteuererklärung bereitgestellt und zum 1. Dezember 2023 abgeschaltet.

  2. Noch kein BayernAtlas-plus Kunde? Hier finden Sie weitere. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  3. 1. Juli 2022 · Bayernatlas Grundsteuer. Zum 30. November 2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. Ab sofort sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar. Informationen zum Erinnerungsschreiben. Wer erhält ein Erinnerungsschreiben?

  4. www.geoportal.bayern.de › goto › grundsteuerBayernAtlas Beta

    BayernAtlas Beta. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  5. Die Grundsteuer in Bayern ist zum Stichtag 1. Januar 2022 nach den Vorgaben des Bayerischen Grundsteuergesetzes neu festzusetzen. Die Berechnungsgrundlage wird von den Finanzämtern auf Basis einer Grundsteuererklärung ermittelt.

  6. 27. Juni 2022 · Bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer dafür Zeit. Bayerns Steuerverwaltung unterstützt dabei mit einem vielfältigen Serviceangebot. Über den ‚BayernAtlas-Grundsteuer‘ können für die Erklärung notwendige Katasterdaten schon jetzt kostenlos abgerufen werden. Zudem haben die Bürgerinnen ...

  7. 14. März 2022 · Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.

  8. Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten und hilft Ihnen, die Anlage Grundstück (BayGrSt 2) richtig auszufüllen. Wann muss ich dem Hauptvordruck (BayGrSt 1) die Anlage Grundstück (BayGrSt 2) beifügen?

  9. Diese Anleitung informiert Sie über Ihre steuerlichen Pflichten, hilft Ihnen den Hauptvordruck (BayGrSt 1) der Grundsteuererklärung richtig auszufüllen und erläutert Ihnen, welche Anlage(n) Sie beifügen müssen.

  10. Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr) • Kostenloser Online-Zugrif auf Daten aus dem Liegen-schaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) vom 1. Juli 2022 bis 31. März 2023 zum Beispiel über ELSTER For-mular Grundsteuer für Bayern, -ern.de Grundsteuer.