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  1. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich in die räumlichen Teilabschnitte. In den Regionalplänen wird die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung auf der Grundlage eines kooperativen Erarbeitungsverfahrens untereinander abgestimmt.

  2. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 05. Sitzung am 10.12.2021 den Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.

  3. Die Regionalplanung ist von der Landesregierung beauftragt, in den Regionalplänen „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB, umgangssprachlich auch „Abgrabungsbereiche“ genannt) für nichtenergetische Rohstoffe zeichnerisch festzulegen.

  4. Nordrhein-Westfalen ist in sechs Regionalplanungsgebiete aufgeteilt. Die Regionalpläne werden dabei durch die jeweiligen regionalen Planungsträger aufgestellt: In den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sind dies die Regionalräte.

  5. 7. Feb. 2022 · Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Beteiligungsverfahren zu Neuaufstellung des Regionalplans Köln einzuleiten.

  6. der 36. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Festlegung eines Bereiches für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier, Stadt Bergheim-Niederaußem.

  7. Änderung - Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln Planunterlage – Teil A. Zeichnerische und textliche Festlegungen Seite 3 von 3 Eine Änderung der textlichen Festlegungen des Regionalplanes Köln,