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  1. 20. Mai 2024 · Katrin Helling-Plahr. Plenarrede. 15.04.2024 Recht und Verbraucherschutz. Rede Katrin-Helling Plahr zu Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts Plenarrede anschauen; Dr. Marco Buschmann. Plenarrede. 14.04.2024 Recht und Verbrauch ...

  2. 28. Mai 2024 · Nach dem Willen der FDP soll an dem in den 1990er Jahren erzielten Kompromiss in der Abtreibungsfrage nicht gerüttelt werden. Eine Regelung außerhalb des Strafrechts lehne ihre Fraktion ab, sagte vergangene Woche die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr. Es gebe bei dem bestehenden Gesetz keinen Handlungsbedarf. Diesen sehen ...

  3. 27. Mai 2024 · Der Vorstoß sei in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation vollkommen unangebracht, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, damals den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Diese Pflichtversicherung würde die Kosten für Wohnraum erheblich erhöhen." Sie verwies darauf, dass die ...

  4. 23. Mai 2024 · Helling-Plahr begründet das unter anderem mit einem hohen Risiko, dass eine Änderung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der die Rechtswidrigkeit von Abbrüchen festlegt, vor dem ...

  5. 23. Mai 2024 · 23. Mai 2024. Die FDP-Fraktion lehnt eine Änderung der geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch trotz anderslautender Expertenempfehlung ab. “Es gibt keine Vereinbarung in der Koalition, dass aus den Ergebnissen dieser Kommission Regierungshandeln folgt”, sagte Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag ...

  6. 30. Mai 2024 · Die Gruppe der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) betont in ihrem Vorschlag das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Die Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische ...

  7. 24. Mai 2024 · Helling-Plahr begründet das unter anderem mit einem hohen Risiko, dass eine Änderung des Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der die Rechtswidrigkeit von Abbrüchen festlegt, vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde. „Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, dieses Risiko einzugehen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt 1993 festgelegt, dass das grundsätzliche Verbot des ...