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  1. 25. Mai 2024 · Durchführung Eheschließung. Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt. Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen. Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.

  2. Vor 2 Tagen · Der Behördenfinder Hamburg nennt Ihnen für alle behördlichen und öffentlichen Leistungen die zuständigen Einrichtungen mit Öffnungszeiten, zu beachtende...

  3. Vor 5 Tagen · Ihre Meldung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet; Die zuständige Stelle leitet erforderliche Maßnahmen ein; Als Person ohne Internetzugang können Sie die Meldung auch direkt bei dem für die Örtlichkeit des Schadens zuständigen Bezirksamt (Abteilung Straßenunterhaltung) machen. Dauer. Die Weiterleitung Ihrer Meldung erfolgt ...

  4. Vor 4 Tagen · Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle ...

  5. Vor 3 Tagen · Löschen. Weiter. Suchwörter: Heiraten, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren Heiraten, mit ausländischer Beteiligung Aufgebot, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren Beitrittserklärung, schriftliche Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren Ehe, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren ...

  6. Vor 3 Tagen · Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe in der Abteilung Kindertagesbetreuung des zuständigen Bezirkes (ist auch ONLINE möglich). Es ist dafür keine persönliche Vorsprache notwendig. Der Antrag wird durch die Abteilung geprüft. Der Bezirk gibt ein Gutachten beim JPD oder dem Beratungszentrum in Auftrag. Der JPD/das ...

  7. Vor 2 Tagen · Anglerinnen und Anglern mit Wohnsitz in Hamburg, die die Prüfung zum Fischereischein vor dem 1.1.2020 in einem anderen Bundesland als Hamburg abgelegt haben, ist ein Fischereischein zu erteilen. Erst wenn Prüfungen nach dem 1.1.2020 abgelegt werden gilt, dass Hamburgerinnen und Hamburger die Angelprüfung nach dem Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz abgelegt haben müssen.