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  1. Zeiten umrechnen: Von Dezimalwerten in Stunden und Minuten und von Minuten in Dezimalstunden. Mit dem Zeiteinheiten-Rechner geht’s schnell und einfach.

  2. Tagesgehalt = 1,5 · 8 · Stunden­lohn = 12 · Stundenlohn. Verwenden Sie diesen Rechner, um die Höhe der Aus­zahlung von Über­stunden, Rest­urlaub oder Mehr­arbeit zu berechnen. Beachten Sie jedoch, dass der Stundenlohn­rechner den Brutto-Monatslohn zugrunde legt und daher der berech­nete Stundenlohn nur der Brutto-Stundenlohn ist.

  3. Monatslohn (brutto) = Stundenlohn brutto × die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden × 13 ÷ 3. Beispiel: Stundenlohn = 14,00 € = durchschnittlicher Monatslohn bei einer 20-Stunden-Woche = 1.127 €. Da der Stundenlohn von Monat zu Monat schwankt, ist es nicht immer leicht, den Monatslohn aus dem Stundenlohn zu berechnen.

  4. Uhrzeiten addieren / subtrahieren. Ein kleines Programm zum Rechnen mit Zeitangaben. Geben Sie zwei Zeitspannen ein und wählen Sie, ob Sie diese addieren oder subtrahieren möchten. Die Übergänge zwischen den Zeiteinheiten werden korrekt berechnet. Beispiel: 16 Stunden, 30 Minuten plus 12 Stunden, 45 Minuten ergibt einen Tag, 5 Stunden und ...

  5. 111 zeitlose Zitate über die Zeit und wie du gelassen mit ihr umgehst. Der richtige Umgang mit Zeit ist eine der wertvollsten Fähigkeiten, die es überhaupt gibt. Das Problem ist nur: Die Zeit weiß nicht, was sie will. Mal zieht sie sich in die Länge, mal rast sie nur so an uns vorbei. Zeit fühlt sich für jeden unterschiedlich an – mal ...

  6. 15. März 2024 · Zusammengefasst gestaltet sich die Pausenregelung laut Gesetz folgendermaßen: Bei einer Arbeitszeit von insgesamt sechs Stunden am Tag müssen Sie keine Ruhepause einlegen. Arbeiten Sie mehr als sechs und maximal neun Stunden am Tag, gilt für Sie eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten. Sollten Sie sogar mehr als neun Stunden täglich ...

  7. Die gesetzliche Grundlage für Überstundenregelungen ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG sieht unter anderem vor: Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden betragen, kann aber in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erhöht werden (§ 3 ArbZG). Arbeitnehmer haben Anspruch auf gesetzliche Ruhepausen (§ 4 ArbZG).