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  1. Notverordnungen und Gesetze in der Weimarer Republik. Während der Reichstag 1930 noch 98 Gesetze auf ordnungsgemäßem Weg beschlossen hatte, waren es 1931 nur noch 34 und 1932 nur noch fünf. Die Notverordnungen nach Art. 48 stiegen in der selben Zeit von fünf auf 44 und schließlich auf 60 im Jahre 1932.

  2. Historische Stichworte/Notverordnung. Notverordnungen gab es vor allem in der Weimarer Republik. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem Reichskanzler in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die ...

  3. Notverordnungen als Instrument der Entmachtung. Hindenburg verfolgt jedoch ein anderes Ziel. Durch das Zusammenspiel von Notverordnungen und sogenannten Präsidialkabinetten entmachtet er Schritt für Schritt das Parlament.

  4. Der direkt vom Volk zu wählende Reichspräsident war durch die Weimarer Verfassung als Gegengewicht zum Reichstag mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Er besaß als Staatsoberhaupt unter anderem das Recht zur Reichstagsauflösung und die Befugnis, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit den Ausnahmezustand zu verhängen und Notverordnungen mit Gesetzescharakter zu erlassen. Schon ...

  5. documentArchiv.de - Notverordnungen des Reichspräsidenten (Art. 48 Weimarer Reichsverfassung) Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen [in der Provinz Sachsen] (24.03.1921)

  6. Nur mit Hilfe von Notverordnungen nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung - ursprünglich zum Schutz der Republik bei Gefahr der öffentlichen Sicherheit und als Mittel der beschleunigten Gesetzgebung in Krisenzeiten gedacht - konnten die Minderheitsregierungen Gesetze durchsetzen, die zuvor im Reichstag keine Mehrheit gefunden hatten. Die Innenpolitik in der Weimarer Republik war nunmehr von ...

  7. Republikschutz-Verordnung. In der Weimarer Republik gab es mehrere Verordnungen zum Schutze der Republik. Sie wurden nach Anschlägen auf demokratische Politiker vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert erlassen. Die Verordnungen waren Notverordnungen gemäß Art. 48 WRV, also Maßnahmen zur „Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und ...