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  1. Diese Themenkategorie listet Artikel mit Bezug zu der Linie Hessen-Homburg, einem Zweig der Linie Hessen-Darmstadt des Adelshauses Hessen. Commons : Haus Hessen (Linie Hessen-Homburg) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

  2. Die Nassau-Weilburger stellten in der Folge bis zum Tode Wilhelms IV. von Luxemburg, mit dem 1912 das Haus Nassau im Mannesstamm erlosch, die Großherzöge von Luxemburg, mit seinen Töchtern regierte es noch bis 1964 in weiblicher Linie. Danach wurde es ebenfalls über Nachfahren der weiblichen Linie fortgesetzt.

  3. Juliane von Hessen-Philippsthal, Gräfin von Schaumburg-Lippe. Mausoleum von Gräfin Juliane im Schaumburger Wald. Landgräfin Juliane Wilhelmine Luise von Hessen-Philippsthal (* 8. Juni 1761 in Zütphen; † 9. November 1799 in Bückeburg) aus dem Haus Hessen war von 1787 bis 1799 Regentin von Schaumburg-Lippe .

  4. Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. ist eine Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern in der Rechtsform des eingetragenen Vereins in Deutschland.

  5. Georg von Hessen-Darmstadt (1780–1856), Prinz von Hessen und bei Rhein und General der Infanterie. Georg Donatus von Hessen-Darmstadt, Erbgroßherzog von Hessen und bei Rhein (1906–1937) Georg Karl von Hessen-Darmstadt (1754–1830), deutscher Prinz aus dem Hause Hessen-Darmstadt. Georg Wilhelm von Hessen-Darmstadt (1722–1782), Prinz von ...

  6. Julia Hauke 1840, Gouache von Woldemar Hau. Julia Teresa Salomea Hauke (auch Julie Hauke genannt, * 12. November 1825 in Warschau; † 19. September 1895 auf Schloss Heiligenberg bei Jugenheim) war die morganatische Ehefrau von Prinz Alexander von Hessen, Mutter von Fürst Alexander von Bulgarien und Stammmutter des zweiten Hauses Battenberg (nachmals im englischen Zweig der Familie auch ...

  7. In diese Kategorie werden Kategorien und Artikel zu nicht ebenbürtigen, dem Haus Hessen entstammenden Linien und deren Abkömmlingen eingeordnet, die einer morganatischen Ehe entstammen oder unehelich geboren wurden, sofern sie nicht durch Hausgesetze für voll erbberechtigt erklärt wurden.