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  1. Das Wappen Württembergs war bis 1806 in erster Linie das Erkennungszeichen der Mitglieder des Herrscherhauses. Erst nach der Erhebung Württembergs zum Königreich wurde zwischen dem Staatswappen und den persönlichen Wappen der königlichen Familie unterschieden. Im Laufe der Zeit durchlief das Wappen viele Änderungen; diese spiegelten ...

  2. Das Königreich Württemberg war ein von 1806 bis 1918 bestehendes Königtum im Südwesten Deutschlands. Es entstand am 1. Januar 1806 als souveränes Staatswesen auf Betreiben des französischen Kaisers Napoleon I. und ging aus dem erst 1803 zum Kurfürstentum erhobenen Herzogtum Württemberg hervor. Dessen ursprüngliches Gebiet, das auch als ...

  3. Grabkapelle auf dem Württemberg. Die Grabkapelle auf dem Württemberg im Stuttgarter Stadtteil Rotenberg ist ein Mausoleum auf dem Gipfel des Rotenbergs, der erst 1907 in Württemberg umbenannt wurde. König Wilhelm I. von Württemberg (1781–1864) hatte es nach dem Tod seiner zweiten Frau Katharina Pawlowna (1788–1819) errichten lassen.

  4. Präsidenten des Landtags von Württemberg-Baden waren 1946 Wilhelm Simpfendörfer und 1947 bis 1952 Wilhelm Keil. Als Tagungsort diente seit 1947 das 1889 errichtete Eduard-Pfeiffer-Haus der Stiftung Arbeiterheim in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart. Im selben Gebäude tagte auch der Landtag von Baden-Württemberg noch bis 1961.

  5. Das Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg ist ein Tagungs- und Kongresszentrum im Herzen Stuttgarts. Außerdem sind in diesem Gebäude Teile des Wirtschaftsministeriums, die Gesellschaft Baden-Württemberg International (BW_i) und weitere Institutionen untergebracht. [1] Im Haus befindet sich auch das Design Center Baden-Württemberg und das ...

  6. Haus Urach. Das Haus Urach ist eine morganatische Seitenlinie des Hauses Württemberg. Sie entstand im 19. Jahrhundert durch die Verleihung des Titels „Herzog von Urach“ an einen unebenbürtigen Nachkommen von Wilhelm Friedrich Philipp von Württemberg. Bereits zuvor war der Titel „Gräfin von Urach“ zweimal an morganatische Ehefrauen bzw.

  7. 1397 kam die Grafschaft Mömpelgard durch das Eheversprechen Henriettes von Mömpelgard mit dem späteren Grafen Eberhard IV. von Württemberg als stets eigenständig gebliebenes Territorium zwar zum Haus Württemberg, war aber lediglich in Personalunion mit der Grafschaft Württemberg verbunden, oder diente zeitweise als württembergische Sekundogenitur.