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  1. 6. Jan. 2020 · Gesetzliche Ankündigungsfristen seitens des Arbeitgebers, bis wann er die Belegschaft über anstehende Kurzarbeit informieren muss, bestehen nicht. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen aber in aller Regel entsprechende Regelungen vor, wie Menssen erläutert.

  2. Bei einer Änderungskündigung bieten Arbeitgeber*innen Kurzarbeit an und kündigen den Arbeitsvertrag, wenn der*die Beschäftigte dieser nicht zustimmt. Auch eine Beendigungskündigung ist möglich: Grundsätzlich müssen Arbeitgeber*innen im Antrag auf Kurzarbeitergeld begründen, dass Arbeitsplätze wegfallen, wenn die Kurzarbeit nicht genehmigt wird. Denn Kurzarbeit wird ja nur beantragt ...

  3. Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass in Ihrem Betrieb oder einer Betriebsabteilung Kurzarbeit notwendig ist – mit der „Anzeige eines Arbeitsausfalls“. Diese Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz.

  4. Dazu hat die Bundesagentur für Arbeit > hier ein Muster veröffentlicht. Kurzarbeit vereinbaren Musterdokumente für Arbeitgeber finden Sie hier: > Musterformuler für eine einzelvertragliche Vereinbarung von Kurzarbeit. > Musterformular für eine Betriebsvereinbarung von Kurzarbeit. Text: Anne Kieserling / handwerksblatt.de.

  5. 1. Apr. 2020 · über die Dauer und den Umfang der Kurzarbeit wird jeder Mitarbeiter individuell informiert; Der Kurzarbeitszeitraum beginnt ab dem 1.4.2020 und endet bis auf Widerruf. Arbeitgeber rechnet Kurzarbeit Null ab. Mit Schreiben vom 9. Juni 2020 informierte das Unternehmen den Kläger über Kurzarbeit für sechs Tage ab dem 22. Juni. Kurzarbeit Null ...

  6. Kein Problem, rufen Sie uns unter 0800/45555-20 an, wir können Sie in wenigen Minuten freischalten. Sie erhalten die Zugangsdaten auf Wunsch bereits am Telefon oder bequem per E-Mail. Alternativ können Sie den Vordruck Anzeige Kurzarbeit auch per Mail an unser Postfach senden: Offenburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de.

  7. Sind alle betroffenen Mitarbeiter:innen informiert, kann die Anzeige der Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Die Anzeige muss den Beginn der Kurzarbeit sowie Angaben zu dem Betrieb / den Abteilung(en) beinhalten und die Gründe für die Kurzarbeit glaubhaft machen.