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  1. 13. Jan. 2022 · außerordentliche Wirtschaftshilfe (Dezemberhilfe) an Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließungen bzw. Betriebseinschränkungen im Dezember 2020 in Folge der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober ...

  2. dingten Betriebsschließungen bzw. -einschränkungen ("Außerordentliche Wirt-schaftshilfe NRW") Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie - V A 3 – 81.11.18.08 – vom 25. November 2020 3. aktualisierte Fassung vom 14 März 2022 A. Außerordentliche Wirtschaftshilfe NRW Inhalt: 1. Zweck der ...

  3. 13. Nov. 2020 · 13.11.2020 Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze Minister Pinkwart: Schnelle Hilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige, die von Schließungen betroffenen sind – Mehr Spielraum bei Abrechnung der Soforthilfe

  4. 13. Nov. 2020 · Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen können.

  5. C. “Novemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe für November 2020 I. Beschreibung der Novemberhilfe 1. Zweck der Novemberhilfe (1) Diese Novemberhilfe ist in Form einer Billigkeitsleistung gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. der Landeshaushaltsordnung (LHO) als freiwillige

  6. 11. Aug. 2023 · Das Unternehmen könnte somit auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 weitere Beihilfen in Höhe von insgesamt 800.000 Euro erhalten – beispielsweise die November- und Dezemberhilfe in Höhe von je 200.000 Euro und zusätzlich die Überbrückungshilfe III in Höhe von insgesamt 400.000 Euro.

  7. Oktober 2020, dort Ziffer 11) auf außerordentliche Wirtschaftshilfen für besonders vom Lockdown im November 2020 betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und sonstige Einrichtungen geeinigt. Dabei wurde auch eine Regelung für Gastronomen getroffen, die weiter Speisen außer Haus verkaufen.