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  1. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den bundesweiten Schließungen seit dem 2. November 2020 direkt, indirekt oder mittelbar betroffen waren, können die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- beziehungsweise Dezemberhilfe) beantragen.

  2. 9. Nov. 2020 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe ist als Entschädigung für Umsatzeinbußen durch die Verschärfung der Corona-Maßnahmen im November 2020 gedacht und muss nicht zurückgezahlt werden. Aber: Der Zuschuss ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird bei der Einkommensteuererklärung bzw. der Festlegung der Körperschaftssteuer berücksichtigt.

  3. Außerordentliche Wirtschaftshilfe Für Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen die direkt durch erneute vorübergehende Schließungen wegen des Wellenbrecher-Lockdowns betroffen sind, will die Bundesregierung zeitnah weitere umfassende Unterstützungen auf den Weg bringen.

  4. Oktober 2020, dort Ziffer 11) auf außerordentliche Wirtschaftshilfen für besonders vom Lockdown im November 2020 betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und sonstige Einrichtungen geeinigt. Dabei wurde auch eine Regelung für Gastronomen getroffen, die weiter Speisen außer Haus verkaufen.

  5. 11. Aug. 2023 · Das Unternehmen könnte somit auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 weitere Beihilfen in Höhe von insgesamt 800.000 Euro erhalten – beispielsweise die November- und Dezemberhilfe in Höhe von je 200.000 Euro und zusätzlich die Überbrückungshilfe III in Höhe von insgesamt 400.000 Euro.

  6. Außerordentliche Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) Die Novemberhilfe / Dezemberhilfe war ein Unterstützungsangebot für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Monaten November und Dezember 2020 besonders betroffen waren.

  7. 13. Nov. 2020 · Telefon: 0211 61772-0. E-Mail: nrwdirekt@nrw.de. Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten.