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  1. Ein Anerkennungsverfahren kann bei der Bezirksregierung Düsseldorf nur beantragt werden, wenn Sie entweder Ihren deutschen Hauptwohnsitz (Aufenthaltsbestätigung z. B. für Ausbildung oder berufliche Tätigkeit/Anmeldung) in Nordrhein-Westfalen haben oder

  2. Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse und Anerkennung der allgemeinen Hochschulreife (einschließlich der Fachhochschulreife).

  3. Wenn Sie sich bewerben möchten und einen Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einem anderen Bundesland absolviert haben, das in Nordrhein-Westfalen dem an Berufskollegs oder an Gymnasien und Gesamtschulen zuzuordnen ist, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Lehramtsbefähigung.

  4. Die Bezirksregierung Düsseldorf behält sich vor, stichprobenartig Originalnachweise anzufordern. Diese erhalten Sie selbstverständlich zurück. Nichtschulische Berufsabschlüsse können auf Antrag von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Kammer gleichgestellt werden.

  5. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist demnach für eine Zuerkennung zuständig, wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule erworben haben, die im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt und Sie ein Studium in einem Bundesland außerhalb von Nordrhein-Westfalen beabsichtigen.

  6. Das Landesprüfungsamt ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

  7. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zuständige Stelle zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Bereich Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik. Für folgende Berufe kann eine staatliche Anerkennung erteilt werden: staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / staatlich anerkannter ...

  8. Schule & Bildung. Zuständigkeit für Schulen, Einstellung von Lehrkräften, Dienstaufsicht Lehrkräfte, Schulorganisation und Schulrecht, Anerkennung von Zeugnissen, Kunst- und Kulturförderung, Allgemeine Weiterbildung, Sportförderung und Sportstättenbau, Landesstelle Schulsport, Öffentliche Bibliotheken und Kirchensachen.

  9. Zuständige Behörde für die Anerkennung des Sekundarabschlusses II (Hochschulzulassung) ist die. Bezirksregierung Düsseldorf Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf. Weitere Informationen auf der Homepage der Zeugnisanerkennungsstelle.

  10. 29. Feb. 2024 · Hier erfahren Sie in 11 Sprachen, wie und wo Sie Ihren ausländischen Beruf anerkennen lassen können. Für Beratende Sie arbeiten in einer Beratungsstelle oder Behörde und recherchieren zum Thema Anerkennung?