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  1. Kurzarbeit ab 01.07.21 bis 30.09.22 begonnen Bezugsdauer 12 Monate keine Minusstunden) KUG für Leiharbeiter bis 30.06.2022 Ab 01.04.22 keine 50% SV-Erstattung Bei Qualifizierung während KUG 50% SV-Erstattung möglich, max. bis 01.07.23 Bezugsdauer 12 Monate keine Minusstunden) auch KUG für Leiharbeiter Keine Erstattung der SV-Beiträge

  2. Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von dem Gehalt ab, dass Sie normalerweise ausgezahlt bekommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Fachbegriff: Nettoentgelt): 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts erhalten Sie als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

  3. Gestaltungsmöglichkeiten zur Bezugsdauer. Kurzarbeit wird am 20.6. angezeigt; der Beginn der Kurzarbeit fällt auf den 28.6. Die Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Variante 1: Kurzarbeitergeld wird ab 28.6. beantragt. Die Bezugsdauer läuft vom 1.6. bis 31.5. des Folgejahres. Sie umfasst damit effektiv 11 Monate und 3 Tage.

  4. Hinweis: Für die Fristen ist ein tatsächlicher KUG-Bezug erforderlich, allein die Anzeige der Kurzarbeit genügt nicht. Kurzarbeit bis 31.03.2021 begonnen ab 01.04.2021 begonnen: ab 01.07.2022 (auch für Fälle im 01.04.- 31.12.2021 01.01. - 30.06.2022 laufenden KUG- Bezug) Erhöhte Leistungssätze (LS) Differenz Soll-/ Ist-Entgelt

  5. Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten. Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes. Nebenverdienste. Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf die soziale Absicherung. Weiterbildung und Qualifizierung.

  6. 21. Feb. 2022 · Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 18.02.2022 beschlossen, das Kurzarbeitergeld angesichts der fortdauernden Pandemie auch in den nächsten Monaten als „beschäftigungssichernde Brücke“ zu nutzen. Dafür wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate, längstens bis 30.06.2022 verlängert. Eine Reihe von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wird ebenfalls ...

  7. Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird durch die 2. KugBeV auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021 verlängert. Dafür muss der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 entstanden sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn in dem Betrieb vor diesem Tag tatsächlich mit der Kurzarbeit begonnen worden ist. Das bedeutet ...