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  1. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) (G-SIG: 16019322) 16. Wahlperiode Initiative: Fraktion der CDU/CSU Initiative: Fraktion der SPD Zustimmungsbedürftigkeit: Ja, laut G ...

  2. der GKV-Spitzenverband nachfolgend Hinweise zur Umsetzung des GKV-OrgWG im Hilfsmit-telbereich, die mit Vertretern der Bundesverbände der Krankenkassen beraten wurden. Da die neuen gesetzlichen Änderungen weitgehend eine Nachjustierung bzw. Ergänzung der aufgrund des GKV-WSG entstandenen Rechtslage darstellen, wird gleichzeitig auf die Ge-

  3. 26. März 2007 · GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV-WSG) vom 26.03.2007, BGBl I S. 378 (PDF, 811KB, nicht barrierefrei) Aus dem Gesetzentwurf:

  4. (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) Vom 26. März 2007 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesra-tes das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477 ...

  5. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs. in der gesetzlichen Krankenversicherung. (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) I. Der Bundesrat stellt fest: 1. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft das Gesundheitswesen leistungsfähig, solidarisch und ...

  6. SGB 5 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl.

  7. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vom 26. März 20072; mit dem GKV-WSG wurde der Gesundheitsfonds eingeführt, in den die Beiträge der Versicherten und steuer-finanzierte Bundesmittel fließen. Die Fondsmittel werden an die Krankenkassen nach