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  1. Biographie Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg, seit 1701 König in Preußen, wurde am 11.Juli 1657 zu Königsberg in Preußen geboren, wohin seine Mutter, Louise Henriette von Oranien, ihren Gemahl Friedrich Wilhelm den Großen Kurfürsten während des nordischen Kriegs begleitet hatte.

  2. Der König von Preußen (bis 1772 König in Preußen) war das Staatsoberhaupt der preußischen Monarchie, die von 1701 bis zur Novemberrevolution 1918 bestand. Im Kaiserreich 1871–1918 war der preußische König gleichzeitig Deutscher Kaiser. Die preußischen Kronjuwelen Friedrichs I., heute ausgestellt im Schloss Charlottenburg.

  3. Der Schild des Stammwappens mit der Zollernvierung. Das Haus Hohenzollern war eine der bedeutendsten Dynastien der deutschen Geschichte.Das nach seinem Stammsitz, Burg Hohenzollern in Schwaben, benannte Adelsgeschlecht stellte mit seinem fränkischen Zweig seit 1192 die Burggrafen von Nürnberg, seit 1415 die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, seit 1525 die Herzöge in Preußen und ...

  4. Für die historische Beurteilung des ersten Königs in Preußen wurde über zwei Jahrhunderte die frühe Kritik seines Enkels zugrunde gelegt: "Er war groß im Kleinen und klein im Großen". Und gern ignorierte man, daß Friedrich II. sein Urteil später revidierte. Als 1901 auf Initiative Kaiser Wilhelms II. das runde Jubiläum der preußischen Königskrönung erstmals mit großer Pracht ...

  5. Liste der Herrscher von Brandenburg. Die neun Könige in bzw. von Preußen auf einer Postkarte aus dem Jahr 1901. Die Liste der Herrscher von Brandenburg enthält Fürsten, Markgrafen, Kurfürsten und Könige, die etwa ab dem 12. Jahrhundert im Territorium des Landes Brandenburg regierten.

  6. Friedrich einigte sich mit dem österreichischen Kaiser, der spanischen Erbfolge für das Haus Habsburg (Österreich) zuzustimmen. Dafür erhielt er vom Kaiser als Gegenleistung die Königswürde in Preußen. König "in" Preußen! So krönte sich Friedrich III. von Brandenburg am 18. Januar 1701 selbst zum König in Preußen.

  7. Königlich Preußen war ein autonomer, vom Deutschordensstaat abgefallener Ständestaat mit eigenem Landtag, der aus dem von den Ständen (Städte und Adel) im Ordensstaat gebildeten Preußischen Bund hervorgegangen war und der sich freiwillig der Person des polnischen Königs als höchster staatlichen Instanz unterstellt hatte.