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  1. Dort wird das Formular kontrolliert, unterzeichnet und alle weiteren Schritte zur Verbuchung eingeleitet. Sollten Sie Fragen zum Erwerb interdisziplinärer Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an die BA- bzw. MA-Beauftragte des Seminars für Wissenschaftliche Politik. Wählen Sie hier Ihren Studiengang, um zu den Formularen zu gelangen:

  2. 1) Sprachkurse der Universität Freiburg (AF-Bereich oder G-Kurse SLI): Voraussetzung für die Anerkennung von Sprachkursen aus dem „AF-Bereich“ („Bereich Hörer*innen aller Fakultäten“) oder von G-Kursen (gebührenpflichtige Kurse) des Sprachlehrinstituts (SLI) ist, dass diese Kurse in die für den BOK-Sprachbereich definierte ...

  3. Hier finden Studierende der Universität Freiburg Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei geht es um Leistungen, die im Rahmen einer temporären Mobilität erbracht wurden: einem Aufenthalt von ein oder zwei Semestern an einer ausländischen Bildungseinrichtung während des Studiums an der Uni Freiburg, oder auch im Rahmen von Praktika oder ...

  4. Vollzeitstudium. Internationale Studieninteressierte können sich für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) während der Bewerbungsphase direkt online bewerben. Das gesamte Studienangebot der Universität Freiburg sowie die Bewerbungsfristen finden Sie auf der Studiengangliste . Die Bewerbung erfolgt per Dokumentenupload.

  5. Europa: ERASMUS. Das ERASMUS Hochschulprogramm ist seit über 35 Jahren ein Programm der EU, das transnationale Mobilität von Studierenden, Dozierenden und Hochschulpersonal fördert. Das Hochschulprogramm ist damit Teil des europäischen Bildungsprogramms ERASMUS (seit 2014 ERASMUS+). ERASMUS+ bietet Ihnen viele Vorteile für einen ...

  6. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland und von anderen deutschen Hochschulen Wenn Sie bereits an einer Hochschule im Ausland oder an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Studienleistungen an der Universität Freiburg anerkennen zu lassen.

  7. Und Sie müssen eine Anerkennung für diesen Schulabschluss haben. Der anerkannte Schulabschluss ist dann Ihre sogenannte Hochschulzugangsberechtigung. Damit dürfen Sie in Deutschland studieren. Ein Studienkolleg bereitet ausländische Studierende ohne einen solchen anerkannten Schulabschluss auf ein Studium in Deutschland vor. Zur Aufnahme ...