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  1. tive Akzentuierung der Geschichte der Weimarer Republik gibt es mithin keinen Anlass, im Gegenteil, sie war auch ein produktives »Laboratorium der Moderne«, an dem auch die zweite deutsche Demokratie, die Bundesrepublik, anknüpfte. Fundamentale Errungenschaften der Weimarer Demokra-tie wurden bei der neuen Staatsgründung nach der NS-Dikta-

  2. oft als die „goldenen Jahre“ der Weimarer Republik bezeichnet, ließen eine kulturelle Vielfalt entstehen, deren Ergebnisse in den bildenden Künsten, in Erzählung und Dichtkunst, in Thea ter und Film heute als Meilensteine gelten. Und es war die Wei marer Republik, in der zum ersten Mal in Deutschland Frauen

  3. Die Weimarer Reichsverfassung kodifizierte zudem die Grundlagen eines Wohlfahrts-staates, der mehr versprach als nur die Reparatur sozialer Risiken. Doch die Weimarer Republik erinnert uns auch daran, wie konfliktreich und ambiva-lent die moderne Gesellscha und wie zerbrechlich die Demokratie ist.

  4. Deutsches Reich 1919-1937. Die Weimarer Republik war die erste deutsche Republik. Die in Weimar ausgearbeitete Verfassung trat am 19. August 1919 in Kraft. Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war das Ende der Weimarer Republik am 30. Januar 1933 besiegelt. Bereits in der Novemberrevolution war am 9. November 1918 der Kaiser gestürzt ...

  5. Sehr gut. Die Weimarer Republik (eine kurze Zusammenfassung) Als Weimarer Republik wird das politische System im deutschen Reich von 1919 bis 1933 bezeichnet. Sie ist namensgebend für diese Epoche. (adsbygoogle = window.adsbygoogle || []).push ( {}); In ihr wurde zum ersten mal in der dt. Geschichte eine parlamentarische Demokratie umgesetzt.

  6. Die Weimarer Republik 1930-1933(/34) 52888. Mit den Geschichtsquiz-Arbeitsblättern von School-Scout werden Ihre Schüler spielerisch in ein Thema eingeführt, ohne überfordert zu sein. Das Material ist ideal dazu geeignet, um vor dem Einstieg in ein neues Thema den Wissensstand der Schüler zu überprüfen.

  7. Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Art. 2. Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt. Art. 3. Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die ...