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  1. Weimarer Republik einfach erklärt. zur Stelle im Video springen. (00:14) Die Weimarer Republik war die erste Demokratie in Deutschland. Das heißt, das Volk durfte jetzt in der Politik mitbestimmen. Die Republik wurde am 9. November 1918 direkt nach dem ersten Weltkrieg gegründet. Du kannst sie als Ergebnis der Novemberrevolution sehen.

  2. Notverordnungen als Instrument der Entmachtung. Hindenburg verfolgt jedoch ein anderes Ziel. Durch das Zusammenspiel von Notverordnungen und sogenannten Präsidialkabinetten entmachtet er Schritt für Schritt das Parlament.

  3. Weimarer Republik. Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie im Deutschen Reich bestand. Diese Epoche löste die konstitutionelle Monarchie der Kaiserzeit ab und begann mit der Ausrufung der Republik am 9.

  4. 20. Juli 2007 · Anfang vom Ende der Weimarer Republik. Am 20. Juli 1932 erließ Reichspräsident von Hindenburg eine Notverordnung, die die Absetzung der Staatsregierung Preußens verfügte. Diese staatsrechtlich ...

  5. Historische Stichworte/Notverordnung. Notverordnungen gab es vor allem in der Weimarer Republik. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem Reichskanzler in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die ...

  6. Die Weimarer Republik im Zeichen der Krise. Die Geschichte der Weimarer Republik wird in der Regel mit dem Begriff der Krise verbunden. Dies ist insofern berechtigt, als es massive politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Problemlagen gab, die immer wieder zu Zuspitzungen führten – etwa im "Krisenjahr" 1923, in dem sich ...

  7. Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. 1933 I, S. 35–40) war eine strafbewehrte Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg aufgrund Art. 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung (WRV), mit der die verfassungsmäßigen Grundrechte der Versammlungs-und Pressefreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt wurden.