Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. www.rosenheim.de › unternehmerservice › gewerbe-gaststaettenStadt Rosenheim: Fußgängerzone

    Die Stadt Rosenheim hat für Sondernutzungen in der Fußgängerzone eine Satzung erlassen. Die Nutzungsgebühren wurden mit der Satzungsänderung zum 01. Juli 2009 geändert. So müssen z. B. Außenbestuhlungen von Gaststätten, Werbeständer von Geschäften, Baugerüste an Häuserfassaden oder Informationsstände schriftlich beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie im

  2. Erstes Rathaus – es wurde 1858 in den ersten Bahnhof Rosenheims verlegt. Heute ist es auch Schauplatz der beliebten Serie „Die Rosenheim Cops“ als Polizeirevier. Rathaus in Rosenheim – Filmkulisse von Rosenheim Cops Holztechnisches Museum in der Fußgängerzone Die Rosenheim Cops – Extra Tipp für Fans

  3. Stadttipps Rosenheim zeigt regionale Neuigkeiten, Rosenheims beste Läden der Stadt, Geschäfte zum Einkaufen, regionale Produkte, Geschenke, Kunst, Kulturelles, Beauty-Studios, alternative Behandlungsmethoden, Essen und Trinken, Plätze und Orte, Veranstaltungen sowie Event Agenturen.

  4. www.rosenheim.de › unternehmerservice › gewerbe-gaststaettenStadt Rosenheim: Sondernutzungen

    Die öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Bescheid): Sondernutzungen auf oder über öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen wie z. B. Baustelleneinrichtungen, Container, Verkaufsstände, Warenauslagen, Reklametafeln oder Werbe- und Informationsstände erfordern eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis.

  5. FGZ Sondernutzungserlaubnis. Stadt Rosenheim Ordnungsamt Königstr. 15 83022 Rosenheim Fax: 08031/365-2026. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Nutzung öffentlichen Straßengrundes in der Fußgängerzone (Sondernutzungserlaubnis) für Bauzäune, Gerüste, Container und Hebebühne. 1.

  6. Neben der Polizei ist seit Oktober 1987 auch der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Rosenheim für die Verfolgung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die im ruhenden Verkehr und unter anderem beim Einfahren in die Fußgängerzone festgestellt werden, zuständig. Bußgelder bei Verstößen im ...

  7. Genießen Sie bei dieser Stadtführung Rosenheims Vielfalt: von der historischen Altstadt bis hin zum farbenprächtigen Riedergarten. .jetzt buchen. Dauer: 1-1,5 Stunden. Treffpunkt: Touristinfo Rosenheim, Hammerweg 1, 83022 Rosenheim. Preis: 9,00 Euro für Erwachsene; 6,00 Euro für Kinder (5-17 Jahre)