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  1. Die Leverkusener Stadtgesellschaft ist vielfältig. Menschen aus vielen Nationen, Jungen und Alte, Menschen mit Handicaps, Senioren oder Singles - sie alle sind in der Stadt am Rhein Zuhause. Die folgenden Seiten fächern Informationen und Hilfen zu unterschiedlichen Lebenssituationen auf. Das "Soziale" steht dabei im Zentrum.

  2. Das Amt für Soziales (SI) der Sozialbehörde ist oberste Landesbehörde für den Bereich Soziales und für die Gestaltung der sozialen Hilfen zuständig. Hierzu gehören insbesondere das SGB II, das SGB XII (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Kranken- und Gesundheitshilfen ...

  3. Details. Kontakt. Im Fachbereich Soziales ist die Sachgruppe Vorbeugende Obdachlosenhilfe für die Hilfestellung bei der Wohnungserhaltung zuständig. Mit den Beteiligten wird versucht, gemeinsam Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.

  4. Laufende Hilfegewährung für Menschen in stationären und teilstationären Einrichtungen. * Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Die Gewährung der Hilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen.

  5. Donnerstag: 9 bis 17 Uhr. Freitag: 9 bis 15 Uhr. Maria Mahler und Isabelle Abanda sind Ansprechpersonen für die Bürger*innen in der Servicestelle. Monique Meier ist für die Organisation und Kooperationspartner*innen zuständig. Kontakt per E-Mail: servicestelle-soziales@marburg-stadt.de. Kontakt per Telefon: 06421 201 5050.

  6. Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege sichert die Existenz bedürftiger Bürgerinnen und Bürger. Das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Sicherung des sozialen Friedens in der Stadt Hamm. Es hat die gesetzliche Aufgabe, die Existenz der von Einkommensschwäche und ...

  7. Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Erlaubnis. Änderungen an Denkmälern bedürfen der schriftlichen Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, die in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erteilt wird. Überblick. Details. Downloads / Links.