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  1. Der erfolgreiche Bürgerentscheid - mit der Wirkung eines Ratsbeschlusses - löst wiederum eine "Abänderungssperre" aus. Hier kann der Bürgerentscheid innerhalb einer bestimmten Zeitspanne entweder überhaupt nicht oder nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang ...

  2. Auch die Dauer der Bindungswirkung der Bürgerentscheide wird geregelt: Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Ratsbeschluss und unterliegt einer „Abänderungssperre“ von bis zu drei Jahren. Damit gilt er länger als ein normaler Beschluss des Gemeinderates, der ja jederzeit vom Gemeindeparlament geändert werden kann. Nach ...

  3. Vor 5 Tagen · Zudem löst ein erfolgreicher Bürgerentscheid eine Abänderungssperre aus: innerhalb einer bestimmten Zeitspanne kann die Entscheidung entweder gar nicht oder nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

  4. Der erfolgreiche Bürgerentscheid – mit der Wirkung eines Ratsbeschlusses – löst wiederum eine „Abänderungssperre“ aus. Hier kann der Bürgerentscheid innerhalb einer bestimmten Zeitspanne entweder überhaupt nicht oder nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Interessant ist in diesem ...

  5. Der erfolgreiche Bürgerentscheid unterliegt einer zweijährigen Bindungsfrist, innerhalb derer eine Abänderung durch den Rat nicht möglich ist (§ 26 Abs. 8 S. 2 GO). Nur ein erneuter Bürgerentscheid auf Initiative des Rates könnte eine Abänderung bewirken.

  6. Bürgerentscheide stünden als Instrumente unmittelbarer Demokratie neben den repräsentativen Entscheidungsformen der Gemeinde. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erschöpften sich vor diesem Hintergrund in der unmittelbaren Mitwirkung und Abstimmung. Auf das Sicherungsrecht des § 16g Abs. 8 Satz 2 GO SH könnten sie sich vorliegend ...

  7. Die sogenannte Abänderungssperre sorgt zudem dafür, dass der Entscheid nicht – oder nur auf Initiative des Rates nach einer gewissen Frist – geändert werden kann.